AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von MeisterSupport

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Lieferungen der Firma MeisterSupport, Inhaber: Dennis Porps, Schmalenbrook 11, 24647 Wasbek (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber ihren Kunden.
(2) Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und juristische Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (auch per E-Mail oder Messenger-Dienst) oder durch den Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung zustande.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Subunternehmer und Dritte einzusetzen.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers und Mitwirkung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen, Dokumente, Zugänge, Vollmachten und Materialien rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
(2) Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

SPEZIFISCHE LEISTUNGSMODULE

§ 4 Modul A: Baustellen-Express, Material-Logistik & Werkstattfahrten

(1) Bei der Abholung von Waren bei Großhändlern, Baumärkten oder Verleihern handelt der Auftragnehmer als reiner Bote/Vertreter des Auftraggebers. Eine Auslage von Geldbeträgen durch den Auftragnehmer erfolgt nicht. Die Bezahlung der Ware hat vorab oder über ein vom Auftraggeber bereitgestelltes Kundenkonto/Zahlungsmittel zu erfolgen.
(2) Soweit der Auftragnehmer Fahrzeuge des Auftraggebers führt (Werkstattfahrten), versichert der Auftraggeber, dass die Fahrzeuge verkehrssicher, ordnungsgemäß zugelassen und ausreichend haftpflicht- sowie kaskoversichert sind.
(3) Für die Beladung von Fahrzeugen (z.B. Nachtbelieferung) haftet der Auftragnehmer ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Fahrzeugs nicht mehr für Diebstahl oder Vandalismus durch Dritte, sofern das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen wurde. Die erfolgreiche Lieferung wird durch Fotodokumentation nachgewiesen.

„Die Grundpauschale bezieht sich auf Aufträge, bei denen sich Abhol- und Lieferort innerhalb des 20-km-Radius um 24647 Wasbek befinden. Liegt ein Ort außerhalb, werden die Zusatzkilometer ab der Radiusgrenze berechnet.“

§ 5 Modul B: Externes Handwerker-Depot & Lagerlogistik

(1) Der Auftragnehmer übernimmt im Depot gelagerte Waren zur Verwahrung. Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (Unwetter, Feuer, Überschwemmung) oder durch Mängel der Ware selbst entstehen, ist ausgeschlossen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Wert von eingelagerten Waren, die einen Gesamtwert von 5.000 € übersteigen, vorab schriftlich anzuzeigen, damit eine ausreichende Zusatzversicherung geprüft werden kann.

§ 6 Modul C: Büroservice, Angebote & Rechnungen

(1) Der Auftragnehmer erstellt Angebote und Rechnungen ausschließlich im Namen, im System und nach den Vorgaben (Aufmaße, Stundenzettel) des Auftraggebers.
(2) Die finale rechtliche und inhaltliche Prüfung der erstellten Dokumente obliegt dem Auftraggeber vor dem Versand an dessen Endkunden. Der Auftragnehmer übernimmt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

§ 7 Modul D: Handwerker-Websites & Pflege

(1) Bei der Erstellung von Websites verbleiben die Urheberrechte an den Designs bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer.
(2) Der Auftraggeber garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Bilder, Texte, Logos, Marken) frei von Rechten Dritter sind und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechtsverletzungen frei.

§ 8 Modul E: Baustellenreinigung & Baudokumentation

(1) Die Reinigung erfolgt besenrein nach den vereinbarten Vorgaben. Eine Fein- oder Endreinigung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Die digitale Baudokumentation stellt eine Momentaufnahme des sichtbaren Baufortschritts dar. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für verdeckte Baumängel, die auf den Aufnahmen nicht erkennbar sind.

§ 9 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Es gelten die im Einzelauftrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort nach Rechterhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen für B2B-Geschäfte (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro).

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden an transportierten Gütern (Material, Mietgeräte) ist auf die Deckungssumme der vom Auftragnehmer abgeschlossenen Transport- bzw. Güterschadenversicherung beschränkt.

§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten geschäftlichen Daten, Kundendaten, Betriebsgeheimnisse und Stundenzettel streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der DSGVO.

§ 12 Besondere Bedingungen für den Maschinen- und Fuhrparktransfer (§ Haftungsausschluss bei Fremdgeräten)

1. Zustand und Betriebsbereitschaft der Transportgüter

  • 1.1. Der Kunde (Auftraggeber) ist dafür verantwortlich, dass die zu transportierenden Geräte, Maschinen oder Werkzeuge (wie Bautrockner, Abbruchhämmer etc.) transportfähig, transportsicher verpackt und frei von ausgelaufenen Betriebsstoffen (z. B. Öl, Benzin) sind.
  • 1.2. Bei der Abholung von externen Mietstationen (Verleihern) ist der Kunde verpflichtet, das Gerät im Vorfeld vollständig zu bezahlen und eine schriftliche Abholvollmacht auf den Auftragnehmer (MeisterSupport) auszustellen. Verzögerungen bei der Übergabe, die durch den Verleiher oder unvollständige Zahlungen entstehen, werden als Wartezeit berechnet.

2. Haftungsausschluss für Funktion und Vorschäden

  • 2.1. MeisterSupport übernimmt keinerlei Haftung für die technische Funktion, die Betriebsbereitschaft oder eventuelle Mängel der transportierten Geräte. Eine Funktionsprüfung bei der Übernahme findet nicht statt.
  • 2.2. Für Schäden, die auf eine unzureichende Wartung, altersbedingten Verschleiß, Materialfehler oder Fehlfunktionen des Geräts selbst zurückzuführen sind, ist jede Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.
  • 2.3. Für Vorschäden an Geräten, die bei der Übernahme nicht ohne Weiteres von außen erkennbar waren (verborgene Mängel), wird nicht gehaftet. Unsere optionale fotografische Dokumentation dient lediglich der Absicherung offensichtlicher Transportschäden.

3. Begrenzung der Transporthaftung

  • 3.1. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die nachweislich durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Ladungssicherungspflicht während des Transports auf dem Fahrzeug entstehen.
  • 3.2. Die Haftung für Transportschäden wird auf den reinen Zeitwert des transportierten Gerätes begrenzt, maximal jedoch auf die Deckungssumme der bestehenden Transport- und Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers.
  • 3.3. Jede Haftung für Folgeschäden, insbesondere für Betriebsunterbrechungen auf der Baustelle, entgangenen Gewinn des Handwerkers oder Konventionalstrafen wegen Bauverzögerungen, die durch einen verspäteten oder beschädigten Transport entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Ausschluss der Haftung bei Großgeräten

  • 4.1. Sofern MeisterSupport den Transport von Großgeräten (z. B. Kettenbagger, Arbeitsbühnen) über einen externen Verleiher vermittelt oder organisiert, wird MeisterSupport nicht selbst als Transporteur tätig.
  • 4.2. Der Vertrag kommt in diesem Fall direkt zwischen dem Handwerker und dem Maschinenverleiher bzw. dessen Logistikpartner zustand. Eine Haftung von MeisterSupport für den Transport von Großgeräten ist vollumfänglich ausgeschlossen.

 

 

§ Haftung bei Mietvermittlung und Weitervermietung
Tritt der Auftragnehmer (MeisterSupport) im eigenen Namen als Mieter gegenüber einem Drittverleiher auf, um dem Kunden ein Gerät zur Verfügung zu stellen, wird das Gerät an den Kunden untervermietet. Mit der Übergabe des Gerätes am Einsatzort (Bordsteinkante) geht die Gefahr für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unsachgemäße Bedienung vollumfänglich auf den Kunden über. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen des Drittverleihers frei, die durch Schäden oder Verlust während der Nutzungszeit auf der Baustelle entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden unverzüglich zu melden und haftet für die anfallenden Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten des Drittverleihers.

 

§ 12 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Neumünster/Plön).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 

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